Ausführung: Arbeiten mit Leitern und Steiggeräten im gewerblichen Bereich sind berufsgenossenschaftlichen Regelungen (UVV) unterworfen.
Ein Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass von einer von ihm beauftragten Person Leitern und Tritte periodisch auf ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden müssen, da ein hoher Anteil der Leiternunfälle auf die Benutzung schadhafter Leitern zurückzuführen ist. Die zeitlichen Abstände zwischen den Prüfungen hängen in starkem Maß von den jeweiligen Betriebsverhältnissen ab, in der Regel reicht eine jährliche Prüfung aus.
Zur Sicherheit, dass alle im Betrieb befindlichen Leitern periodisch geprüft werden, müssen alle Leitern nummeriert, ein Leitern-Kontrollbuch oder eine Leitern-Kontrolldatei geführt und die jeweiligen Prüfungsergebnisse darin dokumentiert werden. Wir empfehlen zur besseren Übersicht, die Leitern mit einem entsprechenden Prüfsiegel, das über uns erhältlich ist, zu versehen.
Schadhafte Leitern dürfen keinesfalls mehr benutzt werden und müssen entweder repariert oder durch neue ersetzt werden. |